(06.12.2016, 13:32)LadyContessa Barbosa schrieb:(06.12.2016, 09:12)Akira schrieb: Eine Pflicht die Mechanik des Autos zu kennen, das Getriebe, den Motor und die Bordelektronik ( auch Software mit beschränkter Sicherheit ) warten zu können besteht nicht. Im Gegenteil, das ist Sache der Garagen.
Hier muss ich dir leider wiedersprechen Akira. Als Autofahrer musst du sehr wohl (Grund) Kenntnisse über die Mechanik des Autos haben. Ist auch ein Teil der Führerscheinprüfung. Also zumindest in Österreich ist es so. Der Führerschein besteht bei uns aus der Praxis (fahren) und der Theorie die sich in Rechtliches (Verkehrsregeln) und Technisches Wissen teilt. Weis nicht wie das in Deutschland ist, könnte mir aber vorstellen das es da ähnlich ist.
Ich hab die theoretische, wie auch die praktische Prüfung nach schweizer Recht gemacht. Grundkenntisse, da geb ich dir Recht, aber nicht so weit als dass Du Wartungsarbeiten durchführen könntest oder sogar die Firmware in deiner Autoelektronik auf den neusten Stand bringen zu können. Und das war ja die Forderung die da gestellt wurde, dass der Betreiber der Geräte solcherlei machen können muss.