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Musik streamen
#1
Hallo ihr Lieben ;-)

Es ist ja allgemein bekannt, dass man öffentlich im Internet keine Musik streamen darf, sofern man nicht bei der Gema eine Lizenz erworben hat.

Da auch wir gern *mal* Musik auf der Sim streamen möchten und nicht die Copyrights der Urheber verletzen wollen, wollte ich fragen wie man das umsetzen "Muss" um keine Post der Gema oder Rechtsanwälten im Briefkasten zu finden?

Bisher bin ich davon ausgegangen das die Grid-Owner, die ihre Shoutcast-Server zum Senden den DJ's zur Verfügung stellen, rechtlich abgesichert sind.

Gibt es dafür bestimmte Pflichten und Hinweise, auf die man achten muss?

Lieben Dank

Lupopa
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#2
(14.08.2017, 15:43)Lupopa Grau schrieb: ...
Bisher bin ich davon ausgegangen das die Grid-Owner, die ihre Shoutcast-Server zum Senden den DJ's zur Verfügung stellen, rechtlich abgesichert sind.
...

Leider ist das nicht so, in aller Regel betreiben die Grid-Owner aus diesem Grunde auch keinen Shoutcast-Server auf dem Grid-Server.
Auch ein von einschlägigen Anbietern angemieteter Stream bietet entgegen der landläufigen Meinung keine Sicherheit in dieser hinsicht, denn gemietet werden hier lediglich die Server-Dienste, nicht aber die Lizenzen bei GEMA & Co.

Wie das bei der GEMA genau läuft kann ich leider nicht sagen, da wir bei Radio-Rote-Dora in Österreich über die akm angemeldet sind, was erheblich kostengünstiger ist als die GEMA.
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.
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#3
P.S. Radio-Rote-Dora ist nicht exclusiv Radio-Dorenas-World - Rote Dora ist ein offenes Kollektiv, vielleicht habt ihr ja Lust euch anzuschliessen?
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.
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#4
Moin sach der Fux,

also Eigentlich ist das gaaanz Einfach.

A: Wer muss zahlen ??
Zahlen Muss der, der den Stream hat.
Also bei Webcasting der Webcasting Betreiber (Man nennt das auch Internetradio)
In Virt. Welten entweder der DJ oder der Club bzw. Regionsbetreiber !!


1. GEMA
Das muss Jeder bezahlen.
Kostet aber nicht sooo viel, nur 30 Euro pro Stream im Monat.
GEMA

2. GVL
Da wird die Sache etwas Komplizierter ....
GVL: "Der Normaltarif beträgt für nichtkommerzielle Veranstalter 0,0005 Euro pro Titel und Hörer oder alternativ 0,00015 Euro pro Minute und Hörer bei Abrufen aus Deutschland. Die pauschale Mindestvergütung beträgt 500,- Euro pro Jahr und Kanal." plus + 7% MWSt. Und Vervielfältigungsgebühren (die Titel, die zum Webcastingzweck auf Festplatte gespeichert sind) von 0,125 Cent pro Song pro Jahr + 7% MWSt.

Wem das zu Kompliziert ist, es gibt auch eine Pauschal Lizenz die 1500,- Euro pro Jahr + MWSt kostet !!!

Es seit den, bei der GVL zahlt man nicht weil:
1. Man die Musik selbst macht und auch komponiert hat.
2. Es sich um GVL freie Lieder handelt (also Künstler sich nicht bei der GVL gemeldet haben, oder wo die GVL-Berechtigung abgelaufen sind (Älter als 50 Jahre nach Aufführung)

Der nun Meint, er könnte ja auch NICHT Deutschland senden .... nunja...
Grundsätzlich vergütet die GVL für Produktionen, welche in Deutschland gesendet wurden. Darüber hinaus nimmt die GVL Rechte der ausübender Künstler auch in Ländern wahr, mit denen die GVL Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen hat.
Die Gebühren berechnen sich nach den gleichen Schlüsselsatz wie in Deutschland, bzw. bei Pauschal Berechnung kommt ein Aufschlag von 20 Prozent hinzu.

Ach ja, das gerne Vergessen wird, und irgendwie von der GVL übersehn wird ist....

ARTIKEL 6
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gesamte Übertragungszeit seines Programms sowie die verwendeten Tonträger nach Labelcode-Nummer oder Marke, Katalognummer oder EAN, Titel und Interpret anzugeben. Außerdem sind Zeitpunkt und Dauer der Übertragung anzugeben, sowie die Anzahl der jeweiligen Abrufe aus Zielländern außerhalb Deutschlands, soweit dies an der IP-Adresse erkennbar ist. Die zu erfassenden und zu meldenden Angaben sind in einer Programmmeldung zusammenzufassen und der GVL auf elektronischem Wege zuzuleiten. Soweit die GVL hierfür eine geeignete Meldeschnittstelle anbietet, ist diese zu verwenden. Zu melden ist außerdem die Anzahl der für die Übertragung gespeicherten Titel.

Ok, dann wird NUR ein WebCasting (Internetradio) gespielt....

Das Gilt AUCH für Veranstaltungen im Internet, und meint u.A. auch die Verlinkung zu ein Internetradio:

Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 202 vom 23.10.2004, Seite 22 346 Im Tarif für die Vervielfältigung von Tonträgern und von Hörfunksendungen zur öffentlichen Wiedergabe i. d. F. vom 29.01.2003
(Bundesanzeiger vom 04.02.2003, Nr. 23, S. 2019) wird die Ziffer 6 wie folgt gefasst:
6. Vervielfältigung zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe im eigenen Gewerbebetrieb oder in eigenen Veranstaltungen des Vervielfältigers:
13 % der jeweiligen GEMA-Tarife für die öffentliche Wiedergabe von Hörfunksendungen.
8 % des jeweiligen GEMA-Tarifs für die öffentliche Wiedergabe von Tonträgern in Diskotheken.
10 % der jeweiligen GEMA-Tarife für die sonstige öffentliche Wiedergabe von Tonträgern.
Berlin, den 18.10.2004 Die Geschäftsführung Dr. Gerlach Zombik

Wie man sieht, ist das also alles gaaanz Einfach...

GVL

best
Servex Congrejo
Regionen in OpenSimulation
http://cff.lffl.de

[Bild: style6,Servex-Grid.png]

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#5
Hallo zusammen ;D

Also das ganze Thema ist nicht so leicht zu durchschaun, auch wenn der Fux hier alles so schön dargestellt hat. Das Streamen hier in OpenSim und auch in SL ist rechtlich gesehen eine grauzone, soweit man keine grossartige Werbung macht.

Es gibt massig DJ's in SL, die bestimmt keine Lizenz von Gema und auch nicht von der GVL sich besorgt haben. Hab ja selbst jahrelang in SL aufgelegt, aber wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann sucht man sich ein Anbieter der ein Webradio anbietet, wo auch die Gema Lizenz bzw. die GVL mitdrinne ist. Diese Anbieter haben meist mit der Gema Verträge abgeschlossen, wo sie diese spiezielle Angebote halt anbieten können.
Signatur
Have a nice Day ;D

>> BogusMusikRausch am 28.03.24 um 20 Uhr in Uwes KeulenBar

Tschöö

Bogus | PinguinsReisen.de | M: @gse@norden.social
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#6
Bei der "kleinen" AKM-Lizenz (max. 50 Hörer, keine kommerzielle Nutzung) ist nach deren Auskunft die LSG inbegriffen.
Diese kleine Lizenz ist für die Zwecke eines Grid-Radios in OpenSIM mehr als ausreichend und recht preiswert.
Natürlich muss der Betreiber hierfür in Österreich wohnhaft sein, was für uns durch ein Mitglied des Radio-Kollektivs gegeben ist.
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.
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#7
Das Metro-Radio wurde in Deutschland mit Gema und GVL (s.o.) betrieben, und kostete ca. 80 € monatlich. Nur so als Hausnummer ist das vielleicht hilfreich. Radio Dereos sendet noch, wird aber von einem Schweizer in der Schweiz betrieben.

Für den Anfang könnte es durchaus interessant sein, bei Radio Rote Dora unterzuschlüpfen. Das Metro-Radio wurde irgendwann mangels Interesse eingestellt: Es ist nämlich gar nicht so einfach, längerfristig die Sendezeit sinnvoll zu füllen ... außer Konservenmusik in Endlosschleife dudeln zu lassen.
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#8
Mit der Familie und Freunden darf man zuhause Filme schauen oder Musik hören.

In OpenSim ist das so das du einen Privaten Bereich schaffen kannst,
indem du die Region nur für bestimmte Personen zulässt.
Dies ist das gleiche als würden deine Gäste in deinem Wohnzimmer sitzen.
Hierfür benötigst du keine Gema Anmeldung.

Faustregel:
Öffentliche nichtgewerbliche Wiedergabe: ohne Lizenz, mit Werbeverbot
Das heißt du darfst hier nicht öffentlich einladen, sondern musst alle deine Freunde einzeln einladen.

Private Wiedergabe oder Vorführung: immer erlaubt, solange kein Geld genommen wird
Für nichtöffentliche Vorführungen gelten diese Regeln erst recht,
daher muss man sich bei einem abendlichen Film/Musik keine Sorgen machen.
Die Voraussetzung dafür ist die kostenlose Teilnahme.

Info: vom 2.9.2015 Deutsche Anwaltauskunft
Ein Metaversum sind viele kleine Räume, die nahtlos aneinander passen,
sowie direkt sichtbar und begehbar sind, als wäre es aus einem Guss.



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#9
(15.08.2017, 14:39)Manfred Aabye schrieb: In OpenSim ist das so das du einen Privaten Bereich schaffen kannst,
indem du die Region nur für bestimmte Personen zulässt.
Dies ist das gleiche als würden deine Gäste in deinem Wohnzimmer sitzen.
Hierfür benötigst du keine Gema Anmeldung.

Da muss ich leider ein Veto einlegen. (Verständnishalber)

Wenn über einen Shoutcast-Server Musik gestreamt wird, dann kann diesen JEDER besuchen und auf listen klicken und zuhören. und ist daher, weil im Netz jederzeit erreichbar, nicht mehr privat!

oder sehe ich das falsch?

Grüße Lupo
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#10
Ja das mit dem Listen von den Shoutcast Server hast recht, nur das kann man einstellen in dem Streaming Programm. Zum Beispiel bei SAM Broadcasting kann man dieses mit einen haken rausnehmen bei "Autolisting" ausschliessen. Somit wird dann dein Stream nicht in den öffentlichen Shoutcast Listen aufgeführt.

Aber mir ist kein Fall bekannt, wo ein Anwalt einen Streamer / DJ in OpenSim abgemahnt hat.

Das Problem an sich, ist der Rundfunk Staatsvertrag, der das Delemma mit der Gema etc. regeln soll. Aber wenn ich mich recht erinnere, gab oder gibt es ein Gesetzentwurf, das dieser Staatsvertrag neu regeln sollte. Aber dieser wurde und wird von einigen Grememien bzw. Partein geblockt. Da ja die Länder da mitreden wollen, wird es wohl sehr lange dauern, bist dieser Vertrag an den aktuellen Umgebungen angepasst wird. Mit Umgebung meine ich Internet etc.
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Tschöö

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