Nach Prüfung der Nachricht, mit der um Löschung gebeten wurde (es wurde ausdrücklich lediglich gebeten und nicht dazu aufgefordert) habe ich mich entschieden
den Beitrag von Dorena wiederherzustellen.
Die Begründung der Bitte ist in weiten Teilen wahrheitswidrig bzw. unbegründet. Das dargestellte FB-Profil ist, entgegen den Angaben, keineswegs Privat und nur für Freunde sichtbar (sonst hätte Dorena es ja garnicht abbilden können) d.h. alle Informationen sind öffentlich zugänglich - z.T. durch eigene Webseiten des Beschwerdeführers - und durch eben diese Quellen als wahr belegbar, weshalb der Vorwurf des Rufmords nicht haltbar ist, auch eine Verletzung der Privatsphäre liegt nicht vor, da die Informationen, wie erwähnt, längst öffentlich sind.
Bei den Abbildungen in Dorenas Post handelt es sich ausschliesslich um Screenshots dieser Quellen die jeweils mit Links zu diesen Quellen vesehen sind. Eine wie immer geartete Wertung hatte Dorena in ihrem Post nicht vorgenommen, sondern dem geneigten Leser überlassen.
Der Beschwerdeführer wird durch Dorenas Post weder beleidigt noch in irgendeinen Kontext gestellt, in den er sich nicht selbst gestellt hatte, zudem steht dem Beschwerdeführer sicherlich keine Entscheidung daüber zu, welche Informationen für "virtuelle welten" (sic!) und "foren, die sich mit virtuellen welten auseinandersetzen" (sic!) relevant sind.