18.01.2023, 15:24
Ich hab den §6 Absatz 9 der Nutzungsbedingungen jetzt auch gelesen:
Zitat:Die Einbindung von Audiostreams des Anbieters auf Webseiten Dritter ist nicht gestattet. Verlinkungen auf die Audiostreams sind erlaubt, sofern die Verlinkungen dazu führen, dass nach Anklicken der Verlinkungen die Webseiten Dritter verlassen werden und auf laut.fm führen oder alternativ laut.fm nach Anklicken der Verlinkung in einem neuen, separaten Fenster geöffnet wird.Jetzt wären Juristen gefragt, wie das mit OpenSimulator und /oder SL ist. Was den Embedded Player betrifft ist es soweit klar, aber an den hatte ich gar nie gedacht.