Wenn Linden-Lab - als Rechteinhaber - den Source-Code, der die in Frage stehenden Patente beinhaltet, unter BSD-Lizenz freigibt, so verzichten sie damit implizit auch auf die Wahrnehmung ihrer diesbezüglichen Lizenzansprüche. Ein nachträgliches Zurückrudern dürfte daher kaum mehr rechtlich durchsetzbar sein.
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.