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#21
"Radio Rote Dora" hatte 24/7 Betrieb...
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#22
(31.03.2023, 14:55)Manfred Aabye schrieb: Ich habe die von der GLV auch jetzt angeschrieben.

Auf der Webseite von GVL ist auch zu finden:

Was kostet ein Webradio (Vergütung)? (Originaltext GVL)
Die Vergütungsberechnung erfolgt nach dem aktuellen GVL Webcast-Tarif (einzusehen hier). Der Tarif unterscheidet zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Angeboten. Relevante Faktoren, um die Vergütungen zu berechnen, sind unter anderem die tägliche Sendedauer, die durchschnittliche Zuhörerzahl und die Anzahl der zum Zwecke des Webcast gespeicherten Musiktitel.
Berechnungsbeispiel
Ein Webradio,
• das 12 Stunden pro Tag auf einem Kanal sendet,
• einen GVL-pflichtigen Tonträgeranteil von 81 bis 100% hat,
• durchschnittlich 12 Hörer pro Stunde in Deutschland verzeichnet und
• 500 erzeugte MP3-Titel auf der Festplatte für den Sendebetrieb speichert
würde zahlen:
275 Euro Sendevergütung pro Jahr
+ 62,50 Euro Vervielfältigungsvergütung für die Musikstücke pro Jahr (= 0,125 Euro pro Titel/Jahr)
+ 23,63 Euro 7 Prozent Mehrwertsteuer
= 361,13 Euro GESAMT (brutto)
(Originaltext GVL Ende)

Dabei entfällt aber die Pauschale GVL 13 % der GEMA kosten 4,52 € pro Monat.

Außerdem braucht man ja eigentlich nur die Hälfte oder weniger,
da niemand auf einer Region steht und den ganzen Tag Musik hört?

Icecast2 und Winamp speichern die Daten in einer LOG Datei,
man benötigt also auch keine teure Software zum Nachverfolgen.

Das kostenlose Icecast2 und MIXXX reichen hier völlig aus, denke ich.

Na so einfach ist das dann doch nicht mit den Logs, du brauchst schon genaue Liste, die sagt wie lange ein Zuhörer auch dem stream war, wie oft er da war, wann wurde welcher Titel gespielt. Wie oft wurde dieser titel innerhalb std gespielt.
Und das ist unmöglich aus dem Log zu entnehmen. Das hatten wir schon Manfred.
So einfach ist es dann doch nicht da muss ich enttäuschen. Klar wie ich schon erwähnte brauch es keine Profisoftware. Da reicht http://www.azuracast.com die genau das alles kann inkl. Icecast und shoutcast. Plus die logs.
Weil kein mensch macht heut zutage mehr selber einen sgoutcast oder icecast aufsetzen. Das ist heutzutage nicht mehr nötig und blödsinn. Da kann man dad sinnvoller machen.
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  • Bogus Curry, Dorena Verne
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#23
Vergesst auch bitte nicht, dass man dann noch feststellen muss, ob die Leute aus Deutschland sind und man nur deutsche Zuhörer zulassen darf, bzw. man andernfalls für die anderen Länder weitere Lizenzen erwerben muss ...
Und bei solchen Softwarelösungen wie Sleimer sie anführt heisst es dann so vollmundig "intuitiv" .... sorry aber ich habe vor so einer Benutzerschnittstelle gestanden wie ein Ochs vor dem Berge ... und trotzdem ich seit Jahren ein Webradio betreibe ... ich hab' leider nur Bahnhof verstanden.
Inzwischen habe ich mich einfach damit abgefunden, dass es das jetzt für unser Radio war. Das wird mir alles zu viel und ich investiere meine Energie in andere Projekte.
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.
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#24
Ja, schade das die Luft zurzeit bei uns ein wenig raus ist..Undecided
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#25
GVL – Antwort.

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Verwendung von Musik von im Handel erhältlichen Tonträgern sind die Rechte der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller an ihren Aufnahmen gegenüber der GVL zu vergüten (Leistungsschutzrechte). Hinsichtlich der Vergütung der Komponistenrechte wenden Sie sich bitte zusätzlich auch an die GEMA, Rosenheimer Str. 11, 81667 München. Werden über das Internet auch Musikdienste und Musikvideos auf Abruf bereitgestellt, unterliegen solche Dienste den Exklusivrechten der ausübenden Künstler und Hersteller. Diese können wir Ihnen nicht lizenzieren. Sie müssen sich an die einzelnen Hersteller wenden.

Der Normaltarif beträgt für nichtkommerzielle Veranstalter € 0,000333 pro Titel und Hörer oder alternativ € 0,0001 pro Minute und Hörer bei Abrufen aus Deutschland. Die pauschale Mindestvergütung beträgt € 500,-- pro Jahr und Kanal.

Die pauschale Vergütung beträgt bei kommerziellen Veranstaltern € 1.500,-- pro Jahr und Kanal bei Erlösen/Kosten bis € 50.000,-- pro Jahr. Eine zusätzliche Vervielfältigungsgebühr fällt bei Erlösen/Kosten bis € 500.000,- pro Jahr nicht an.

Sollte das Programm einen Tonträgeranteil von unter 80 % aufweisen, reduziert sich die Mindestvergütung um 25 % bzw. bei einem Tonträgeranteil bis 60 % um 50 %. Da Sie zum Zwecke Ihres Webcasting - Betriebes auch Vervielfältigungen für die Speicherung von Titeln vornehmen, ist eine zusätzliche Vergütung für die Vervielfältigung zum Zweck der Webcast - Verbreitung zu zahlen. Diese beträgt für nichtkommerzielle Veranstalter € 0,125 pro Titel und Jahr.

Beispielrechnung:

Bei einem nichtkommerziellen Webradioangebot von 24 Stunden täglich und einer konstant durchschnittlichen Hörerzahl von gleichzeitig 4 Hörer und einem GVL pflichtigen Musikanteil von 81-100 % müssen Sie mit jährlich 275,00 € zzgl. 7 % MwSt. pro Kanal rechnen. Hinzu kommt noch die Vervielfältigungsvergütung für die Songtitel, die Sie auf Ihre Festplatte zum Zwecke des Webcasting speichern von 0,125 € zzgl. 7 % MwSt. pro Titel und Jahr. Bei z.B. 500 Titeln wären dies jährlich 62,50 € zzgl. 7 % MwSt.

Die Rechnungsstellung erfolgt rückwirkend Quartalsweise. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Einschränkungen sind in den Betriebsvoraussetzungen zusammengefasst, die Bestandteil des GVL - Tarifes sind. Bei Einstellung des Sendebetriebes besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende eines Monats.

Auf unserer Webseite unter www.gvl.de im Bereich Rechtenutzer / Webradio finden Sie viele weitere Informationen, sowie die Anmeldeunterlagen und die Betriebsvoraussetzungen.

Für Rückfragen steht Ihnen die GVL gern zur Verfügung. Bitte richten Sie sie an webradio@gvl.de. Bei telefonischen Rückfragen beachten Sie bitte die hierfür vorgesehenen Sprechzeiten: Montag bis Freitags 10:00 bis 12:00.

Mit freundlichen Grüßen

David Abraham

P.S.: Auf Grund der Ausbreitung des Corona-Virus hat auch die GVL zum Schutz ihrer Mitarbeiter beschlossen, die Präsenz in den Büros zu reduzieren und durch mobiles Arbeiten zu ersetzen. Es kann dadurch zu kurzweiligen Bearbeitungsverzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.

David Abraham
Abteilung Recht und Internationales

GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
Podbielskiallee 64 | D-14195 Berlin | www.gvl.de
T: +49 30 48483-646
F: +49 30 48483-8-646
webradio@gvl.de

P.S. In den Logdateien steht das.
Icecast2: access.log - playlist.log - error.log
Ein Metaversum sind viele kleine Räume, die nahtlos aneinander passen,
sowie direkt sichtbar und begehbar sind, als wäre es aus einem Guss.



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#26
(31.03.2023, 15:09)Sleimer Akina schrieb: Na so einfach ist das dann doch nicht mit den Logs, du brauchst schon genaue Liste, die sagt wie lange ein Zuhörer auch dem stream war, wie oft er da war, wann wurde welcher Titel gespielt. Wie oft wurde dieser titel innerhalb std gespielt.

Da bin ich aber schockiert !1! Sowas habe ich als Hörer nie zugestimmt. Das ist sicher nicht Datenschutz konform. Und das wird dann auch noch an 3e übertragen. Geht ja mal gar nicht!
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#27
(06.04.2023, 07:58)Gubbly schrieb:
(31.03.2023, 15:09)Sleimer Akina schrieb: Na so einfach ist das dann doch nicht mit den Logs, du brauchst schon genaue Liste, die sagt wie lange ein Zuhörer auch dem stream war, wie oft er da war, wann wurde welcher Titel gespielt. Wie oft wurde dieser titel innerhalb std gespielt.

Da bin ich aber schockiert !1! Sowas habe ich als Hörer nie zugestimmt. Das ist sicher nicht Datenschutz konform. Und das wird dann auch noch an 3e übertragen. Geht ja mal gar nicht!

Da geb ich dir schon recht, aber leider ist sowas Tagesordnung und ganz normal. Darüber hat sich noch nie einer beschwert, die Zuhörer wissen das meist, das dies mitloggt wird.
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#28
Da es sich bei Liedern auch um Gema und/oder GVL freie oder gemeinfreie Lieder handeln kann, muss ein Radiosender vor jedem zahlungspflichtigen Lied den Zuhörer fragen, ob es vorgetragen werden darf oder nicht.
Des Weiteren muss die Gema und/oder GVL jeden einzelnen Zuhörer fragen, ob das gespielte Lied nicht schon vom Zuhörer in irgendeiner Form bereits von ihm vergolten wurde.
Ich als Zuhörer bezahle Rundfungebühren und gebühren beim Erwerb eines Liedes/Titel, eine drei oder vierfache Zahlung eines Liedes/Titel ist illegal, da sie eindeutig unter Wucherei fällt.
Ein Metaversum sind viele kleine Räume, die nahtlos aneinander passen,
sowie direkt sichtbar und begehbar sind, als wäre es aus einem Guss.



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