20.07.2023, 10:45
(20.07.2023, 08:48)Suzan_vO schrieb:(20.07.2023, 08:31)Bogus Curry schrieb:(20.07.2023, 04:56)Suzan_vO schrieb: Und wieder die Aufforderung mein Foto zu löschen .
ich hatte Sie dazu schon mehrfach Aufgefordert keine Fotos von meinem Avatar zu veröffentlichen .
Mal ganz ehrlich .. findest du das nicht irgendwie lächerlich das löschen eines Avatars zu fordern, wo man nicht mal deinen Namen sehen kann ? Also darüber würde ich mir mal Gedanken machen ;D
Jeder Mensch darf selbst darüber bestimmen, ob und wo von ihm Aufnahmen wie Fotos oder Videos gemacht und veröffentlicht werden dürfen. Dieses sogenannte Recht am Bild ergibt sich aus den von der Verfassung garantierten Persönlichkeitsrechten und wird in §§ 22–24 des Kunsturhebergesetzes (KunsturhG bzw. KUG) konkretisiert.
Demnach dürfen Aufnahmen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
noch Fragen ??
Ohhh Suzan
Si tacuisses, philosophus mansisses
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.