14.06.2023, 10:39
Hey,
Da hier immer noch das Thema Jugenschutz sehr präsent zu scheinen ist, und einige hier wohl sich noch nicht damit auseinander gesetzt haben.
Hier mal ein Auszug aus dem Jugenschutzgesetz speziell für Webseiten betreiber die auch unteranderem das Forum hier betrifft:
Informationsquelle: Jugendschutz PDF Dokument
Da hier immer noch das Thema Jugenschutz sehr präsent zu scheinen ist, und einige hier wohl sich noch nicht damit auseinander gesetzt haben.
Hier mal ein Auszug aus dem Jugenschutzgesetz speziell für Webseiten betreiber die auch unteranderem das Forum hier betrifft:
Zitat:Verbreitungsbeschränkungen für sonstige Inhalte beachten
Es liegt in der Verantwortung der Anbieter alle Inhalte (Text, Bild, Film, Spiel, UGC etc.) auf
ihrer Website einzuschätzen, ob sie für Kinder bzw. Jugendliche einer bestimmten
Altersstufe entwicklungsbeeinträchtigend sind. Ist dies der Fall, muss die Website bzw. der
besagte Inhalt so gestaltet sein, dass die betroffene Altersstufe die Website bzw. den
besagten Inhalt üblicherweise nicht wahrnimmt (vgl. § 5 Abs. 1 JMStV). Diese Pflicht ist im
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wie folgt konkretisiert:
Jugendgefährdende Inhalte
Pornographische Angebote, indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende
Angebote, die nicht in den Listen B oder D der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
Medien aufgenommen sind, können verbreitet werden, wenn der Anbieter durch ein
ausreichendes Zugangssystem (geschlossenen Benutzergruppe) sicherstellt, dass nur
Erwachsene auf diese Inhalte zugreifen können (vgl. § 4 Abs. 2 JMStV). Auch Werbung für
jugendgefährdende Inhalte ist nur in einer geschlossenen Benutzergruppe zulässig.
Inhalte ab 16 und ab 18 Jahren
Um die gesetzlichen Verpflichtungen für Inhalte ab 16 und ab 18 Jahren zu erfüllen, stehen
den Anbietern folgende Möglichkeiten alternativ zur Verfügung (vgl.: § 5 Abs. 1, 3 und 4
JMStV sowie § 11 Abs. 1 JMStV).
• Programmierung der Website für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm
Die Programmierung erfolgt durch die Implementierung eines Jugendschutz-Labels
(age-de.xml), welches z. B. mit dem Label-Generator der FSK einfach und schnell
erstellt werden kann.
• Einsatz von Zeitschaltungen
Inhalte ab 16 Jahren nur zugänglich zwischen 22 und 6 Uhr
Inhalte ab 18 Jahren nur zugänglich zwischen 23 und 6 Uhr
• Einsatz von Zugangsbarrieren („technische Mittel“)
z. B. Altersprüfung mittels Personalausweiskennziffer (PersoCheck).
FSK.online stellt seinen Mitgliedern ein PersoCheck-Modul kostenfrei zur Verfügung.
Auf Anfrage kann das PersoCheck-Modul auch Anbietern, die nicht Mitglied von
FSK.online sind, gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
Informationsquelle: Jugendschutz PDF Dokument