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Aus gegebenem Anlass - Grid gegen Pegida
Frau Karamell, hier kannst Du in Kurzform Deine Geschichtskenntnisse auffrischen.

Wie Hitler an die Macht kam


Und Frau Karamell, Frau Merkel lässt es stillschweigend zu, dass Zäune gebaut wurden und überlässt für viel Geld der Türkei einen schmutzigen Job, noch nie davon gehört? Und Europa handelt auch... ganz aktuell... nicht mitbekommen? Lies mal Zeitung! Lesen bildet ungemein.

Kritik an EU-Gipfelbeschlüssen zu Libyen

Ich höre jetzt auf... mein Blutdruck! Ist auch nicht mein Job anderen die Welt zu erklären. Und außerdem langsam OT.

Wenn ich eins nicht ertragen kann, dann ist es offensichtliche Dummheit!
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Was hat denn jetzt Frau Merkel damit zu tun?
Mal ganz vorsichtig frag Huh

Hat irgendjemand gesagt Merkel mach das richtig oder Merkel macht das falsch?

Nein, hat keiner, also warum wird jetzt schon wieder eine neue Sau durch's Dorf getrieben ?

P.S. Und die SZ will mich nicht lesen lassen, wenn ich ihre verf#### Werbung nicht auch nehme:
Zitat: … aber bitte deaktivieren Sie Ihren Adblocker für unsere Seite, um weiterlesen zu können.
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.
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@Archon
Einen Artikel aus dem Grundgesetz - weil es einem gerade in den Kram passt - zu zitieren ist... Populismus! Alle Artikel lesen! Das GG ist mit Absicht mit einfachen Worten und kurzen Sätzen geschrieben worden um jeden die Möglichkeit zu geben, das Gelesene zu verarbeiten und zu verstehen.

Ansich gebe ich nichts Privates bekannt, ich mache eine Ausnahme: Ich habe mich in meiner Ausbildung fünf Jahre mit Staatsrecht herumschlagen dürfen, unter anderem...
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Zitat:Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet – neben der Informationsfreiheit, der Presse- und Rundfunkfreiheit – das allgemeine, Jedermann zustehende Recht auf freie Meinungsäußerung.

Das bedeutet im Klartext wenn xyz auf einer Party ist und sich mit abc über Politik unterhalten möchte hat ihm das niemand zu untersagen! Und das selbe gilt auch für die DJs des Dereos Radios. Verbieten kann man Parteiwerbung, aber das hat niemand von uns gemacht.
Zum Thema Hetzerisches oder Nationalsozialistisches Gedankengut hab ich auch noch einen kleinen Auszug, der gilt allerdings nur für Österreich, wie es in Deutschland dazu ausieht weis ich nicht.

Zitat:Zwecks Durchsetzung des Verbotes wurde auch die Betätigung im nationalsozialistischen Sinn verboten und unter Strafe gestellt. Diese Strafdelikte sind in den §§ 3 bis 3i geregelt und fallen in die ausdrückliche Zuständigkeit der Geschworenengerichte. Umgangssprachlich werden diese Strafdelikte auch einfach „Wiederbetätigung“ genannt, obwohl das Gesetz von „Betätigung im nationalsozialistischen Sinne“ spricht. Verboten wurde die öffentliche „Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung“ nationalsozialistischer Verbrechen.
Im § 3 des Verbotsgesetzes wird programmatisch verboten, sich für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen.
§ 3a bedroht die Gründung oder aktive Unterstützung einer nationalsozialistischen Organisation mit 10 bis 20 Jahren Freiheitsstrafe. Bei besonderer Gefährlichkeit des Täters ist auch eine lebenslange Haftstrafe möglich. Die verbotene Gründung erfasst die Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung aufgelöster nationalsozialistischer Organisationen wie beispielsweise der NSDAP, SS oder SA, wie auch die Gründung einer neuen Organisation, deren Zweck ein nationalsozialistischer ist. Unter aktiver Unterstützung versteht das Verbotsgesetz das Anwerben von Mitgliedern, eine führende Tätigkeit in einer derartig umschriebenen Organisation sowie deren Unterstützung durch Bereitstellung, Herstellung und Verschaffen von Geldmitteln, Kampfmitteln und Infrastruktur.
Als Auffangtatbestand dient der § 3b Verbotsgesetz, der die Teilnahme an und sonstige Unterstützung einer nationalsozialistischen Organisation unter Strafe stellt. Der Strafrahmen beträgt 5 bis 10 Jahre, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters jedoch 20 Jahre Freiheitsstrafe.
Nach § 3c bleibt straffrei, wer sich selbst nach §§ 3a oder 3b anzeigt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behörden davon noch nicht erfahren haben, alles Wissen über die illegalen Organisationen bekanntgegeben wird und ein Schaden verhütet werden konnte.
Die öffentliche Aufforderung und Verleitung zu einer nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlung und deren Verbreitung durch Druckwerke, Bilder und dergleichen ist im § 3d verboten und mit 5 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe bedroht, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters 20 Jahre.
Eine besondere Qualifikation stellen die §§ 3e und 3f dar, die die Verabredung und die Durchführung eines schweren Verbrechens (Mord, Raub, schwere Körperverletzung, Brandlegung) als Mittel der NS-Betätigung besonders unter Strafe stellt (10 bis 20 Jahre Haft bzw. bei besonderer Gefährlichkeit des Täters lebenslange Haft).
§ 3g bildet abermals einen Auffangtatbestand, der jede sonstige Form von NS-Betätigung erfassen soll, die nicht schon vom Verbotsgesetz in den §§ 3a bis 3f erfasst ist. Der Strafrahmen beträgt 1 bis 10 Jahre bzw. in schweren Fällen 20 Jahre Haft.
Im Jahre 1992 wurde mit dem neuen § 3h die Leugnung, Verharmlosung, Gutheißung und Rechtfertigung des „nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verboten, wenn dies „in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder […] sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird“, geschieht. Das Strafmaß dafür beträgt 1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe, bei besonderer Gefährlichkeit bis zu 20 Jahre. Damit wurde unter anderem Holocaustleugnung explizit verboten.
Eine Besonderheit im österreichischen Strafrecht bildet § 3i, da er eine Pflicht zur Anzeige bei den Behörden von Verbrechen im Sinne des Verbotsgesetzes normiert. Für die Strafbarkeit muss jedoch die Anzeige vorsätzlich unterlassen werden und die betreffende Person glaubhafte Kenntnis von dem Verbrechen haben. Der Strafrahmen beträgt 1 bis 10 Jahre Haft.

weiters heist es in Bezug zur Meinungsfreiheit:

Zitat:Das Verbotsgesetz sieht in Bezug auf die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes weitreichende verfassungsrechtliche Einschränkungen der freien Meinungsäußerung vor und steht in einem Spannungsverhältnis zum Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention über die Freiheit der Meinungsäußerung. Das Verbotsgesetz 1947 stellt einen Gesetzesvorbehalt der Meinungsfreiheit dar, der jedoch durch den Artikel 10 Abs. 2 EMRK ermöglicht wird. Die Meinungsfreiheit kann demnach Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte der von Meinungsäußerungen Betroffenen geboten sind. Auch in anderen Ländern ist die Billigung von Straftaten oder Volksverhetzung strafbewehrt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Beschwerden gegen Urteile aufgrund des Verbotsgesetzes stets abgewiesen, wenn die Beschwerde mit dem Argument einer unzulässigen Einschränkung der Meinungsfreiheit im Sinne des Artikel 10[8] der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) begründet ist. In diesem Zusammenhang beruft sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf Artikel 17 EMRK,[9] wonach der Missbrauch der in der Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten durch Feinde einer freien und demokratischen Ordnung verboten ist.[6] Der Gerichtshof urteilte, das Verbotsgesetz:
“… can be justified as being necessary in a democratic society in the interests of national security and territorial integrity as well as for the prevention of crime.”
Wer nichts weiß, muss alles glauben! (Marie von Ebner-Eschenbach)

[Bild: Radio-Rote-Dora.jpg]

dorenas-world.de:8002:PortVienna03

Flickr:
https://www.flickr.com/photos/35793679@N03/
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Nun meine Liebe, ich habe das GG schon in meiner Jugend aufmerksam gelesen und fand immer, dass es ein ganz hervorragendes Gesetz ist. Da ist leider schon viel zu viel dran rumgeändert worden, aber zum Glück nicht an den entscheidenden Stellen.

Ich bin mit dem GG ganz einverstanden - ja es passt mir gut in den Kram, dir nicht?
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.
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Also Antonia,
entweder unsere Demokratie in ihrer jetzigen Form und Praxis oder als Alternative Nordkorea vorzuschlagen, ist das etwa kein Populismus?
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@ Antonia: Wir waren mal Nachbarinnen in SL und haben uns ab und zu im Helnwein-Museum getroffen. NieNiemals hätte ich Dir so aggressive und beleidigende Worte zugetraut. Ich verstehe Dich nicht! Es schockiert mich total, als Fanboy tituliert zu werden. Und wenn etwas nicht verboten ist, wird es denn dadurch gut? Und wenn ich sage, dass ich rechtsradikales Gedankengut verabscheue, beschränke ich dadurch die Meinungsfreiheit anderer? Und wenn sich ein brisantes politisches Thema (aus gegebenem Anlass) in ein "Hobbyforum" Zugang verschafft hat (an anderer Stelle war durchaus darüber diskutiert worden, ob hier politische Themen diskutiert werden sollten), soll man genau das dann unterbinden und damit einen Bereich ausklammern, der von akuter und für manche von tiefergehender Bedeutung ist, auch im virtuellen Dasein? Gern hätte ich einen winzigen Ausdruck der Distanzierung gelesen. So wird man den Verdacht nicht los ...
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Frau Ling,
ich habe den Artikel gelesen. ich wüsste nicht, was da im Widerspruch zu der Aussage steht, dass Hitler durch demokratische Wahlen an die Macht gekommen ist...
Ich arbeite übrigens für die Konkurrenz... (FAZ).
Und Ihre Ihre eigene Bornierheit könne Sie sich ins Weckgas packe!
I have to leave said the leaf and left to the left


hg.osgrid.org:80:Klarakunterbunt
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Thumbs Down 
(06.02.2017, 18:44)Yara Eilde schrieb: Ich habe um die Löschung meines Accounts hier gebeten. Nicht weil ich "Rechts", sondern wie Antonia auch schrieb, ein nachdenkender Mensch bin. So wie sich hier die Forumsleitung und einige User äußern finde ich das sehr seltsam. Wer mich kennt und meine Posts (wo anders, hier bin ich ja immer nur Leser) liest weiß das ich eher "Links" eingestellt bin, aber deswegen muss ich hier keine Einheitsmeinung vertreten. Zumal ich schon seit einiger Zeit entfreundet wurde auf Facebook.

Bitte an Bogus, lösche meinen Account hier.

Reisende soll man nicht aufhalten, oder? Rolleyes
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Antonia, man könnte jeden deiner Sätze zitieren...um den Wiedersprüchlichkeiten, Unterstellungen, Diffamierungen,
Halbwahrheiten, Beleidigungen, Dümmlichkeiten ....ich könnte fortfahren....zu begegnen.

Aber, da du leider.....im Gegensatz zu vielen Anderen in diesem thread, keinerlei Diskussionskultur besitzt,
sehe ich es als vergebene Liebesmühe an, mich weiter mit dir zu beschäftigen.

Da du leider auch schon Inworld gezeigt hast welch geistes Kind du bist. In dem du Frechheiten in den Raum
wirfst und dich dann jeglicher Erwiderung, durch einen Teleport deinem Tatort, entziehst...wäre jedes
weitere Auseinandersetzen mit deiner Person zuviel des Guten.

Solltest du nicht schon längst eine politische Partei gefunden haben, dann kann ich dir gerne diesbezüglich
weiterhelfen, denn dein hier zur Schau gestelltes Gedankengut geht sehr eindeutig in eine ganz bestimmte
Richtung.

Sollten wir uns Inworld begegnen, dann fühle dich jetzt schon von mir ignoriert.

All den lieben wunderbaren Menschen, die bisher hier geschrieben haben, möchte ich sagen, daß ich mich freue
euch zu lesen und euch zu begegnen.....solange es euch gibt....kann man glücklich sein unter und mit
euch zu leben.
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