01.03.2016, 22:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2016, 22:56 von Mareta Dagostino.)
Meines Wissens braucht jede deutsche Webseite ein Impressum, die vom Inhalt her von öffentlichem Interesse ist. Sich auf den Sonderstatus "private Webseite" zurückzuziehen gilt wohl nur bei Familienfotos oder ähnlichem, was als Zielgruppe klar den eigenen RL Freundeskreis hat.
Ich habe mich auf den Rundfunkstaatsvertrag berufen statt auf das Telemediengesetz, weil da die Vorschriften nicht so streng sind, z.B. keine Telefonnummer nötig. Das Telemediengesetz nicht zu berücksichtigen geht aber tatsächlich nur, wenn die Webseite total werbefrei ist: Also schon Bannerwerbung zur Serverfinanzierung gilt als kommerziell.
http://www.heise.de/tp/artikel/24/24689/1.html
EDIT: Von den länglichen Texten, die Tod und Teufel auschließen und sich von was-weiß-ich distanzieren, halte ich hingegen nicht viel. Wenn da irgendwas formal unrichtiges blind übernommen wird, beißt sich vielleicht gerade daran eine Abmahnhyäne fest.
Ich habe mich auf den Rundfunkstaatsvertrag berufen statt auf das Telemediengesetz, weil da die Vorschriften nicht so streng sind, z.B. keine Telefonnummer nötig. Das Telemediengesetz nicht zu berücksichtigen geht aber tatsächlich nur, wenn die Webseite total werbefrei ist: Also schon Bannerwerbung zur Serverfinanzierung gilt als kommerziell.
http://www.heise.de/tp/artikel/24/24689/1.html
EDIT: Von den länglichen Texten, die Tod und Teufel auschließen und sich von was-weiß-ich distanzieren, halte ich hingegen nicht viel. Wenn da irgendwas formal unrichtiges blind übernommen wird, beißt sich vielleicht gerade daran eine Abmahnhyäne fest.