17.05.2018, 20:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2018, 20:05 von Mareta Dagostino.)
IP-Adressen und Avatarnamen sind zwar durchaus persönliche Daten, die unter die Datenschutzgesetze fallen. Aber jeder Computer muss diese Daten "verarbeiten", um mit Menschen hinter anderen Computern zu kommunizieren. Persönlich sehe ich das ziemlich entspannt, solange nicht der Diensteanbieter oder dessen Vertragspartner solche Daten auswerten. Wie meine ich das? Betriebssysteme schreiben Logfiles, darin sind Datenspuren. OpenSim Regionenserver haben Cache-Speicher, darin sind Datenspuren. Aber die Benutzerschnittstelle von OpenSim hat keine Option für Region-Owner, irgendwelche personenspezifischen Statistiken rauszulassen. Solange also kein Admin im Rahmen seiner/ihrer Dienstleistungen mit Personendaten hantiert, sondern jene nur irgendwo in der Software versteckt verarbeitet werden, halte ich es mit folgendem Passus aus der DSVGO Artikel 6 (1):
Wenn jetzt alle anfangen dämliche Zwangs-Overlay-Boxen mit Hinweisen auf Selbstverständlichkeiten zu programmieren wie einst wegen der Cookies, dann geht das Gesetz nach hinten los und das WWW wird noch bedienungsunfreundlicher. Und mit Boxen, die man alternativlos bestätigen muss um Webseiten aufzurufen, kann im rechtlichen Sinne keine Einwilligung erzwungen werden (auch wenn das Seitenbetreiber gerne hätten).
Zitat:a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;Wer mit einem Avatar bewusst und absichtlich durchs Hypergrid auf eine Region teleportiert, hat a) seine Einwilligung gegeben, dass OpenSim die IP verarbeitet (um z.B. dem Viewer die Objekte darzustellen oder mit anderen Anwesenden zu chatten). Außerdem b) kann das Programm ohne dieses Minimum an Daten nicht funktionieren.
b) die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
Wenn jetzt alle anfangen dämliche Zwangs-Overlay-Boxen mit Hinweisen auf Selbstverständlichkeiten zu programmieren wie einst wegen der Cookies, dann geht das Gesetz nach hinten los und das WWW wird noch bedienungsunfreundlicher. Und mit Boxen, die man alternativlos bestätigen muss um Webseiten aufzurufen, kann im rechtlichen Sinne keine Einwilligung erzwungen werden (auch wenn das Seitenbetreiber gerne hätten).