05.06.2018, 18:32
(05.06.2018, 16:47)Otto vonOtter schrieb:(05.06.2018, 16:38)Anachron schrieb: Das Problem ist, dass die bisherige Rechtslage durch die DSGVO geändert wird, was ein Gericht in 2011 zu dem Thema geurteilt hat, muss also nicht mehr zwingend relevant sein.
Es ist so lange gültig, bis es ein neues Urteil gibt, wenn nicht das alte Urteil völlig gegen die neue Gesetzeslage verstößt, was es nicht tut. In dem neuen Gesetz geht es nicht um Beiträge, die fallen unter das Urheberrecht. Sondern es geht darum, dass jeder Mensch das Recht auf seine eigenen Daten hat und entscheiden kann, was damit geschieht.
Forenbeiträge, Doktorarbeiten und abstrakte 3-D-Skulpturen sind zwar auch irgendwie Daten, aber das ist hier nicht gemeint.
PS:
(05.06.2018, 16:38)Anachron schrieb: Der Nutzer habe im vorliegenden Fall die Beiträge in Kenntnis des Board-AGB gepostet, deren Geltung er mit seiner Registrierung in dem Internetforum akzeptierte.
Jetzt ist die spannende Frage, was in Euren AGB drin steht bzw. stand, als ein bestimmter User sie akzeptierte.
Das habe ich nicht gesagt sondern zitiert! Wenn man schon im Zitat rumfummelt dann bitte richtig
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.