26.03.2019, 21:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2019, 22:27 von Mareta Dagostino.)
Das Forum hat nicht die Voraussetzung, einen Upload-Filter zu betreiben. Auch können die Admins nicht auswürfeln oder erraten, ob wir an den von uns hochgeladenen Bildern (oder Texten) Veröffentlichungsrechte haben.
Die Mainstream-Medien (FAZ usw.) behaupten, Artikel 17 (früher 13) würde nur auf die großen Plattformen wie YouTube usw. zielen. Und die sollen entweder haften oder Lizenzen bei den Verwertungsgesellschaften kaufen, wo vermutlich auch viele Demonstrierende nichts gegen hätten. Die Hoffnung der Urhebervertreter ist halt, dass die Internetgiganten keine Lust auf Haftung haben, sondern Lizenzen kaufen. Ihrer Meinung nach geht es überhaupt nicht um Foren oder kleine Internetauftritte.
Die Demonstrierenden fürchten, dass die Internetgiganten einfach ihre vorhandenen Uploadfilter etwas aufbohren, die sie gegen Hate-Speech, Nippelgates o.ä. eh schon betreiben. Dann müssten sie nur noch für das haften, was durch die Filter durchflutscht. Die Urheber würden nicht nennenswert mehr Geld sehen. Als Kollateralschaden könnten diese Filter aber "Industriestandard" werden und findige Anwälte könnten sowas auch von kleinen Communities fordern. Die können aber weder wirksame Uploadfilter betreiben noch über die Rechtmäßigkeit von Uploads zweifelsfrei entscheiden. Kleine Betreiber müssten dann zwingend Lizenzen bei den Verwertungsgesellschaften kaufen, um aus dem Risiko zu sein. Beim Internetradio ist das übrigens jetzt schon so.
Es wäre ein Einfaches, die "oder" Verbindung im Artikel 17 wieder in "und" zu ändern, wie es in einem frühen Entwurf mal war. Dann würden kleine Projekte nicht automatisch in Sippenhaft für ihre User genommen, wenn sie länger als 3 Jahre existieren. Die anderen Kriterien wird eine Hobbycommunity ja nicht erfüllen, zumindest nicht alle. Oder man könnte den Artikel auf andere Art präzisieren.
Was den konkreten Betrieb dieses Forums und ähnlicher Communities betrifft, müssen erst noch die einzelnen Länder (hier also Deutschland) nationale Gesetze im Geist der EU-Verordnung beschließen. Da könnte natürlich die eine oder andere schwammige Formulierung möglicherweise doch noch etwas präziser ausgestaltet werden. Die EU-Verordnung alleine hat erst mal keine juristischen Auswirkungen.
EDIT, ganz gemeiner Vorschlag: Oder man könnte in Deutschland im Telemediengesetz das Kriterium "gewerblich" für Internetauftritte so definieren, dass relevante Einnahmen vorhanden sein müssen. Das könnte man zum Beispiel daran festmachen, ob ein Gewerbeschein erforderlich wird. Dann könnten als Kollateralnutzen auch keine deutschen Abmahnhyänen private Webseiten wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen abmahnen, nur weil diese irgendwo ein Werbebanner geschaltet haben. In Deutschland ist es ja eigentlich nur wegen der Abmahnhyänen immer so kritisch. Eine Behörde wird bestimmt genug Augenmaß haben - wie auch bei der DSGVO - Hobbycommunities nicht mit dem Holzhammer zu erschlagen.
Die Mainstream-Medien (FAZ usw.) behaupten, Artikel 17 (früher 13) würde nur auf die großen Plattformen wie YouTube usw. zielen. Und die sollen entweder haften oder Lizenzen bei den Verwertungsgesellschaften kaufen, wo vermutlich auch viele Demonstrierende nichts gegen hätten. Die Hoffnung der Urhebervertreter ist halt, dass die Internetgiganten keine Lust auf Haftung haben, sondern Lizenzen kaufen. Ihrer Meinung nach geht es überhaupt nicht um Foren oder kleine Internetauftritte.
Die Demonstrierenden fürchten, dass die Internetgiganten einfach ihre vorhandenen Uploadfilter etwas aufbohren, die sie gegen Hate-Speech, Nippelgates o.ä. eh schon betreiben. Dann müssten sie nur noch für das haften, was durch die Filter durchflutscht. Die Urheber würden nicht nennenswert mehr Geld sehen. Als Kollateralschaden könnten diese Filter aber "Industriestandard" werden und findige Anwälte könnten sowas auch von kleinen Communities fordern. Die können aber weder wirksame Uploadfilter betreiben noch über die Rechtmäßigkeit von Uploads zweifelsfrei entscheiden. Kleine Betreiber müssten dann zwingend Lizenzen bei den Verwertungsgesellschaften kaufen, um aus dem Risiko zu sein. Beim Internetradio ist das übrigens jetzt schon so.
Es wäre ein Einfaches, die "oder" Verbindung im Artikel 17 wieder in "und" zu ändern, wie es in einem frühen Entwurf mal war. Dann würden kleine Projekte nicht automatisch in Sippenhaft für ihre User genommen, wenn sie länger als 3 Jahre existieren. Die anderen Kriterien wird eine Hobbycommunity ja nicht erfüllen, zumindest nicht alle. Oder man könnte den Artikel auf andere Art präzisieren.
Was den konkreten Betrieb dieses Forums und ähnlicher Communities betrifft, müssen erst noch die einzelnen Länder (hier also Deutschland) nationale Gesetze im Geist der EU-Verordnung beschließen. Da könnte natürlich die eine oder andere schwammige Formulierung möglicherweise doch noch etwas präziser ausgestaltet werden. Die EU-Verordnung alleine hat erst mal keine juristischen Auswirkungen.
EDIT, ganz gemeiner Vorschlag: Oder man könnte in Deutschland im Telemediengesetz das Kriterium "gewerblich" für Internetauftritte so definieren, dass relevante Einnahmen vorhanden sein müssen. Das könnte man zum Beispiel daran festmachen, ob ein Gewerbeschein erforderlich wird. Dann könnten als Kollateralnutzen auch keine deutschen Abmahnhyänen private Webseiten wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen abmahnen, nur weil diese irgendwo ein Werbebanner geschaltet haben. In Deutschland ist es ja eigentlich nur wegen der Abmahnhyänen immer so kritisch. Eine Behörde wird bestimmt genug Augenmaß haben - wie auch bei der DSGVO - Hobbycommunities nicht mit dem Holzhammer zu erschlagen.