30.10.2017, 20:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2017, 20:37 von Mareta Dagostino.)
In letzter Zeit kommt immer mehr die Meinung auf, das Verlinken von veröffentlichten Inhalten sei gegen den Willen des Veröffentlichenden oder des Toolbetreibers (z.B. Flickr, Youtube...) verboten.
Das ist nicht so! Was veröffentlicht wurde, ist veröffentlicht und darf auch verlinkt werden, mehrere Firmen sind da schon bei verschiedenen europäischen Gerichten abgeblitzt. Anders sieht es nur aus, wenn man Inhalte (z.B. Bilder) in eine eigene Webseite oder ein Forum einbindet.
![[Bild: einwilligungeauwc.png]](https://abload.de/img/einwilligungeauwc.png)
Wer also meint jemanden fragen zu müssen, tut dies als Mitglied der entsprechenden Community freiwillig, falls er oder sie sich mit der betreffenden Community (z.B. Flickr, Youtube,...) verbunden fühlt. Es gibt keinen Grund, sich in Europa der Rechtsauffassung amerikanischer Internettools zu unterwerfen.
Verlinken von illegalen Inhalten ist natürlich generell verboten.
EDIT: Abhandlung zum Thema aus berufenerer Quelle
Das ist nicht so! Was veröffentlicht wurde, ist veröffentlicht und darf auch verlinkt werden, mehrere Firmen sind da schon bei verschiedenen europäischen Gerichten abgeblitzt. Anders sieht es nur aus, wenn man Inhalte (z.B. Bilder) in eine eigene Webseite oder ein Forum einbindet.
![[Bild: einwilligungeauwc.png]](https://abload.de/img/einwilligungeauwc.png)
Wer also meint jemanden fragen zu müssen, tut dies als Mitglied der entsprechenden Community freiwillig, falls er oder sie sich mit der betreffenden Community (z.B. Flickr, Youtube,...) verbunden fühlt. Es gibt keinen Grund, sich in Europa der Rechtsauffassung amerikanischer Internettools zu unterwerfen.
Verlinken von illegalen Inhalten ist natürlich generell verboten.
EDIT: Abhandlung zum Thema aus berufenerer Quelle